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Gesundheitliche Notfälle auf Kreuzfahrtschiffen – was Urlauber wissen müssen

München (ots) –

– Krankenstationen an Bord sichern die Grundversorgung
– Ärztliche Bordleistungen werden privat abgerechnet
– Auslandskrankenschutz unerlässlich

(ADAC Versicherung AG) Immer mehr Deutsche entscheiden sich für Kreuzfahrtreisen. Laut aktuellen Statistiken haben im Jahr 2023 insgesamt etwa 3,7 Millionen Personen aus Deutschland eine Hochsee- oder Flusskreuzfahrt unternommen. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den 2,6 Millionen Passagieren im Jahr 2019.

Trüben Krankheit oder ein medizinischer Notfall jedoch das Erlebnis, sollte man sich der Bedürfnisse und Möglichkeiten auf Schiffsreisen bewusst sein und richtig Vorsorge tragen. Trotz der gut ausgestatteten Bordärzte und Notfallstationen auf Kreuzfahrtschiffen kann es bei Krankheit, Unfall oder dringender medizinischer Behandlung nötigenfalls auch schnell zu einer Ausschiffung in ein Krankenhaus am nächsten Hafen kommen.

Wichtige Versicherungen für Kreuzfahrtpassagiere

Die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse wird an Bord nicht angenommen, da die ärztliche Behandlung auf den Schiffen als Privatleistung abgerechnet wird. Man muss also in Vorkasse gehen und kann dann bei der Krankenversicherung die Erstattung beantragen. Bei gesetzlich Versicherten reicht sie allerdings nur bis zur Höhe eines meist gering dimensionierten Deckungsbetrags.

Eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung ist daher unerlässlich. Sie sollte für den Notfall auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte organisatorisch und finanziell abdecken. Darüber hinaus ist es wichtig, eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um sich gegen unerwartete Kosten abzusichern.

Mit diesen Tipps des ADAC Ambulanz-Service ist man für den Fall des gesundheitlichen Notfalls auf Kreuzfahrtschiffen gerüstet:

1. Für Menschen mit Vorerkrankungen ist dringend zu empfehlen, vor einer Kreuzfahrt mit einem Arzt – am geeignetsten ist der Hausarzt – zu sprechen und zu prüfen, ob das Reisen auf Kreuzfahrtschiffen für die individuelle Gesundheit und medizinischen Bedürfnisse geeignet ist.
2. Medikamente und Notfallausstattung mit an Bord nehmen Passagiere sollten ihre eigenen Medikamente und eine Reiseapotheke mitnehmen. Dies kann bei individuellen Vorerkrankungen, aber auch bei kleineren Beschwerden helfen und die Zeit bis zur professionellen medizinischen Versorgung überbrücken.
3. Rechtzeitiger Abschluss von Versicherungen Vor der Reise sollte eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Kosten für Behandlung von Erkrankungen und Notfällen an Bord und in ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus in der Heimat. Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung schützen vor unerwarteten Kosten, wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss.

Wenn eine Ausschiffung notwendig wird (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Schwere Traumata) oder Infektionskrankheiten (z.B. Covid, Novo-Virus) kümmert sich der Schiffsarzt. Durch die Ausschiffung kann es zu Verzögerungen bei der Behandlung kommen, da zunächst die Evakuierung organisiert und durchgeführt werden muss, bevor der Patient die notwendige medizinische Versorgung an Land erhalten kann. Bei Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis etc. können Verzögerungen bei der Behandlung potenziell schwerwiegende Folgen haben.

Leistungsorganisationen wie z.B. der ADAC Ambulanz-Service können nach Ankunft an Land, bzw. sobald der Patient in einem Krankenhaus am Festland angekommen ist, die weiterführende Betreuung übernehmen. Entweder mit telefonischer Betreuung oder ggf. einem ärztlich vertretbaren Rücktransport (https://www.adac.de/fahrzeugwelt/magazin/reise-freizeit/krankenruecktransport/) in ein Krankenhaus am Heimatort.

Produktangebot

Der ADAC Ambulanz-Service empfiehlt dringend, sich vor der Kreuzfahrt mit den oben genannten Versicherungen abzusichern, um im Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein. Bei Auslandsreisen sollte auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung (https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung/tarife-und-leistungen/) oder eine ADAC Premium-Mitgliedschaft (https://www.adac.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/details/adac-premium-mitgliedschaft/) abgeschlossen werden. In der ADAC Plus-Mitgliedschaft (https://www.adac.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/details/adac-plus-mitgliedschaft/)ist der Krankenrücktransport inkludiert, ein Auslandskrankenschutz muss aber zusätzlich abgeschlossen werden. Den weltweit gültigen ADAC Auslandskrankenschutz (https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung/tarife-und-leistungen/) gibt es ab 19,60 Euro im Jahr. Er deckt Kosten für Behandlung von Erkrankungen und Notfällen an Bord und in ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert ggf. medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat. Wird die Schifffahrt vorzeitig beendet aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung, übernimmt die ADAC Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung (https://www.adac.de/produkte/versicherungen/reiseruecktrittsversicherung/tarife-und-leistungen/) anfallende Kosten.

Über die ADAC SE

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien.

Pressekontakt:
ADAC SE Unternehmenskommunikation
Thomas Biersack
T 089 76 76 29 77
thomas.biersack@adac.de
Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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