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Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten

Frankfurt am Main (ots) – Nachdem die Urlaubssaison 2020 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie für viele ausgefallen ist, blickt Deutschland gespannt auf die Reisezeit 2021. Dass Corona immer noch unsere Urlaubspläne bestimmt, bestätigt auch eine neue bevölkerungsrepräsentative Studie [1] des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov: Jede:r zweite Befragte (49 Prozent) gibt an, dass die Pandemie die Urlaubsplanung 2021 stark beeinflusst. Und obwohl die reiseintensive Sommersaison noch aussteht, geben schon jetzt 13 Prozent an, dass sie in 2021 bereits einen geplanten Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie verschieben oder absagen mussten. Für alle, die trotz der aktuellen Lage eine Reise planen, gilt es nun einige Punkte zu beachten.

Urlaub in Zeiten der Pandemie: Frühzeitig absichern

Wer sich in 2021 dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen (https://www.clark.de/coronavirus-versicherungsfragen/) möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am 11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.

Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die den Leistungsumfang ihrer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie angepasst haben und beispielsweise Covid-19-Ergänzungspolicen anbieten. „Wichtig ist es, schon zu Beginn der Reiseplanung die Leistungen seiner bisherige Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen genau zu kennen beziehungsweise sich auch bei einem Neuabschluss individuell beraten zu lassen“, so Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK.

Reisewarnungen im Blick behalten

Das Auswärtige Amt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus) spricht bei Bedarf Reisewarnungen aus. Urlauber und Reisewillige sollten diese Informationen stets beachten, denn wenn sie ihre Reise in ein gelistetes Land antreten, bleiben sie bei Problemen auf sich gestellt. Das RKI überprüft die Liste von Risikogebieten regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an. Eine weltweite Reisewarnung wie im März 2020 soll es vorerst aber nicht wieder geben.

„Manche Menschen glauben, eine offizielle Reisewarnung wegen Covid-19 sei Grund genug, dass die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung greift. Aber dies ist leider nicht der Fall. Denn die Warnungen der Regierung sind kein Verbot. Es handelt sich vielmehr um Appelle an die Bevölkerung, Gesundheit und Leben vor das eigene Vergnügen zu stellen“, so Adelt. „Anders verhält es sich bei Grenzschließungen von Urlaubsländern aus bei denen die Behörden Urlaubern die Einreise verweigern. Obwohl auch hier keine Versicherung greift, kommen im Allgemeinen die Reiseveranstalter für die Kosten auf, wenn man von der Reise zurücktritt.“

Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?

Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher eine Auslandsreisekrankenversicherung (https://www.clark.de/auslandskrankenversicherung/) abschließen. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.

„Auch bei einer Auslandskrankenversicherung ist der Leistungsumfang natürlich begrenzt“, erklärt Adelt. „Sie greift beispielsweise nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden.“

Beherbergungsverbot im Heimaturlaub

Die Ministerpräsidenten und das Kanzleramt haben im Verlauf der Corona-Pandemie immer wieder regionale Beherbergungsverbote verhängt. Gerichte haben etliche dieser Maßnahmen gekippt. Auch bundesweite Übernachtungsverbote für Touristen bleiben rechtlich umstritten, solange es kein neues Gesetz gibt. Halten die Anti-Corona-Maßnahmen den Klagen von Bürgern stand, müssen Herbergen und Hotels Übernachtungen wahrscheinlich von sich aus stornieren und Urlauber bekommen ihre geleistete Zahlungen dann erstattet. „Solche Verbote gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht. Reisende sollten zunächst in den Austausch mit ihrem Reiseveranstalter gehen. Und auch im Fall einer abgeschlossenen Reiseversicherung sind Heimaturlauber darauf angewiesen, dass sich der Versicherer kulant zeigt. In jedem Fall lohnt sich auch hier ein Gespräch mit dem persönlichen Versicherungsberater“, so Adelt abschließend.

[1] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren

Pressekontakt:
Presse CLARK
Vivian Weitz
[email protected]
Original-Content von: CLARK, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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