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Urlaub 2021: Fast jede:r Dritte konnte ihn Corona-bedingt nicht antreten

Frankfurt am Main (ots) – Während im vergangenen Jahr bereits fast jede:r Fünfte (19 Prozent) einen geplanten Urlaub aufgrund des Coronavirus nicht antreten konnte, sind Reisende 2021 noch stärker betroffen [1]. Eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK, welche in Kooperation mit YouGov durchgeführt wurde, zeigt nun: 2021 konnte fast jede:r dritte Deutsche (29 Prozent) einen geplanten Urlaub nicht antreten [2]. Dies entspricht einem Anstieg zum Vorjahr um knapp 50 Prozent. CLARK informiert anlässlich des starken Anstiegs an Urlaubs-Ausfällen über die Urlaubsplanung der Deutschen und klärt Fragen rund um die Reise- und Krankenversicherung, damit die Bundesbürger:innen ihren Sommer 2021 sicher genießen können.

Urlaubsplanung in Zeiten der Pandemie

Die Corona-Pandemie hat die Urlaubsplanung der Deutschen weiterhin fest im Griff, schließlich gibt fast jede:r Vierte (23 Prozent) an, ihretwegen auf den diesjährigen Urlaub zu verzichten. Jedoch trotzen einige Deutsche der Pandemie und buchen trotzdem. 21 Prozent der CLARK-Studienteilnehmer:innen haben bereits einen Urlaub im Jahr 2021 gebucht, 13 Prozent befinden sich aktuell noch in der Planung ihres Urlaubs und 18 Prozent der Deutschen geben an, noch spontan buchen zu wollen.

Die aktuelle CLARK-Umfrage zeigt allerdings auch einen alarmierenden Trend: Nur knapp jede:r Zweite, der im Jahr 2021 einen Urlaub geplant hat (55 Prozent), geht davon aus, diesen trotz Corona auch antreten zu können. Da bei demnach 45 Prozent der Deutschen mit schon gebuchten Urlaub Unsicherheit herrscht, sollten Reisen in Zeiten von Corona unbedingt abgesichert werden.

Frühzeitig absichern

Wer sich im Jahr 2021 dazu entscheidet in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass verschiedene Reiseversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am 11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.

„Wichtig ist es daher vor allem, sich im ersten Schritt genau darüber zu informieren, was verschiedene Reiseversicherungen (https://www.clark.de/coronavirus-versicherungsfragen/) konkret abdecken“, so COO und Co-Gründer von CLARK, Dr. Marco Adelt. Oft wird während der Urlaubsplanung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese schützt Versicherte vor Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Ob die Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greifen, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. In solchen Fällen sollte die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragt werden. Tipp: Die meisten Versicherer haben ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren Webseiten unter Aktuelles (https://www.clark.de/coronavirus-versicherungsfragen/#Reiser%C3%BCcktritt-in-Zeiten-des-Coronavirus) hinterlegt. Eine Reiseabbruchversicherung wiederum erstattet die Kosten, wenn Reisende ihre Reise ungeplant vorzeitig beenden müssen. Ein Grund für den vorzeitigen Abbruch einer Reise kann eine Erkrankung darstellen.

Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?

Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher auf alle Fälle eine Auslandsreisekrankenversicherung (https://www.clark.de/auslandskrankenversicherung/) haben. Wieso? Bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung zahlt diese, ohne zu zögern den Test und die Behandlung vor Ort. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.

„Jedoch ist auch bei einer Auslandskrankenversicherung der Leistungsumfang natürlich begrenzt“, erklärt Adelt. „Sie greift beispielsweise nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden.“

„Welche Versicherungen für individuelle Reisen benötigt werden, damit der wohlverdiente Urlaub im Jahr 2021 umfassend abgesichert ist, sollte stets in einem unabhängigen Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden“, so Adelt abschließend.

[1] Hinweis zur Studie: Bei der repräsentativen Online-Umfrage wurden zwischen dem 23. und 25. März 2020 insgesamt 2.042 Befragte von YouGov im Auftrag von Clark Germany GmbH zu ihrer Urlaubsplanung in Zeiten von COVID-19 befragt.

[2] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1018 Personen zwischen dem 14. und 17.06.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Pressekontakt:
CLARK Presse
Moritz Widell
presse@clark.de
Original-Content von: CLARK, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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