Wien/Wiesbaden (ots) –
Die Urlaubszeit hat begonnen und viele Flugreisende sind mit Flugunregelmäßigkeiten konfrontiert. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht Entschädigungszahlungen vor.
Bei Flugverspätungen von drei Stunden am Zielflughafen, verpasstem Anschlussflug oder kurzfristiger Annullierung (Flug wird weniger als 14 Tage vor dem Abflug abgesagt) kann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen. Nur beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen ist das Luftfahrtunternehmen von einer Zahlung befreit.
Anspruch auf Entschädigung mit dem ADAC kostenlos prüfen:
Mit dem ADAC Flugentschädigungsrechner (https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/flugentschaedigung/) kann nach Eingabe von Flugnummer und Flugdatum in wenigen Minuten einen etwaiger Anspruch überprüft werden. Nach der Eingabe können sich ADAC Mitglieder für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit dem ADAC Partner FairPlane entscheiden. ADAC Mitglieder zahlen eine vergünstigte Erfolgsprovision.
Das Fluggastrechteportal FairPlane wurde 2011 gegründet und bearbeitet die Fälle von betroffenen Flugreisenden mit auf Fluggastrecht spezialisierten Vertragsanwälten. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung wird eine Provision vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung sowie die Gerichtskosten trägt FairPlane als Prozessfinanzierer. Für ADAC Mitglieder wird die Erfolgsprovision rabattiert.
Weitere Ansprüche mit FairPlane durchsetzen
Neben der Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Passagier können ADAC Mitglieder auch weitere Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung geltend machen.
– Betreuungsleistung
– Ersatzbeförderung oder Ticketkostenerstattung
Die Betreuungsleistung muss die Fluglinie ab einer Verspätung von zwei Stunden erbringen (abhängig von der Flugstrecke). Diese beinhaltet Speisen und Getränke, notwendige Hotelübernachtung und Fahrtkosten vom Flughafen zum Hotel und retour bis zu dem Beginn der Ersatzbeförderung. Diese Kosten muss die Fluglinie auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen erbringen. Tritt der Passagier in Vorleistung, können diese Kosten unter Vorlage der Belege vom Luftfahrtunternehmen zurückverlangt werden.
FairPlane Geschäftsführer Mag. Michael Flandorfer: „Viele Passagiere wissen leider nicht, dass die Fluglinie Betreuungsleistungen erbringen muss und übernachten am Flughafen, anstatt ein Hotel zu buchen, bis der Ersatzflug abhebt. Natürlich sollte man bei Übernachtung, Speisen und Getränken auch auf die Kosten achten und ein Hotel mittlerer Preisklasse wählen. Fünf-Sterne Hotels, alkoholische Getränke und Luxusmenüs ersetzt die Fluglinie in der Regel nicht.“
Ersatzbeförderung: Stellt das Luftfahrtunternehmen nach einer kurzfristigen Annullierung keine Ersatzbeförderung zur Verfügung, kann der Passagier selbst einen neuen Flug buchen und diese Kosten mit FairPlane von der Airline zurückverlangen. Zusätzlich kann auch ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehen.
Ticketkostenerstattung:Wenn die Reise wegen einer kurzfristigen Annullierung des Flugs sinnlos geworden ist, kann zusätzlich zur Entschädigung eine Rückerstattung der Ticketkosten von der Fluglinie gefordert werden.
ADAC Flugentschädigung mit FairPlane Jetzt testen (https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/flugentschaedigung/)
Pressekontakt:
Alexandra Hawlicek
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Quelle: ots